Aktion Zahnfreundlich e. V.: Süßstoffe zur Kariesvorbeugung weiterhin empfohlen
Die in der Europäischen Union zugelassenen elf Süßstoffe als Zusatzstoffe „gelten als sicher“, betonte der Vorsitzende der Aktion Zahnfreundlich e. V., Prof. Dr. Stefan Zimmer. Die neue WHO-Richtlinie mit einer Warnung vor dem Langzeitkonsum von Süßstoffen ändere daran nichts, so der Wissenschaftler. Die höchste Sicherheit bestehe bei zahnfreundlich getesteten Produkten, die das Logo ,Zahnmännchen mit Schirm‘ tragen.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat kürzlich eine neue Richtlinie zur Nutzung von zuckerfreien Süßungsmitteln (NSS) herausgegeben. Ein Fazit war, „dass die Langzeitanwendung von NSS potenziell unerwünschte Auswirkungen haben könnte, wie etwa ein erhöhtes Risiko für Typ-2-Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Mortalität bei Erwachsenen“, so die WHO. Die Organisation schränkt allerdings ein, dass die Richtlinie nicht auf toxikologischen Bewertungen zur Sicherheit einzelner zuckerfreier Süßstoffe basiere.
Bezogen auf die Zahnmedizin ändere die WHO-Richtlinie daran nichts, so der Vorsitzende der Aktion Zahnfreundlich e. V., Prof. Dr. Stefan Zimmer. Süßstoffe, die in der Zahnmedizin zur Kariesvorbeugung empfohlen werden, seien „in vielen zahnfreundlich getesteten Produkten enthalten“, so Zimmer. Die in der EU zugelassenen elf Süßstoffe als Zusatzstoffe „gelten als sicher“. Das sind:
- Acesulfam K (E 950),
- Aspartam (E 951),
- Cyclamat (E 952),
- Saccharin (E 954),
- Sucralose (E 955),
- Thaumatin (E 957),
- Neohesperidin DC (E 959),
- Steviolglycoside (E 960),
- Neotam (E 961),
- Acesulfam-Aspartamsalz (E 962)
- Advantam (E 969).
„Alles in allem lässt die Meta-Analyse aber keine klare Aussage zum Nutzen von Süßstoffen in der Kariesprävention zu“, so Professor Dr. Zimmer. Wenn aber die Frequenz der Aufnahme von Zucker, besonders in Form von zuckerhaltigen Getränken oder Süßigkeiten, durch den Ersatz mit Süßstoffen reduziert werden könne, so „sollte auf jeden Fall ein kariespräventiver Nutzen für unsere Patientinnen und Patienten resultieren.“
Die Aktion Zahnfreundlich e. V. empfiehlt, in der Ernährungsberatung in der Zahnarztpraxis auf den Nutzen von Süßstoffen, insbesondere zum Süßen von Getränken sowie in Süßigkeiten und Kaugummis, hinzuweisen. Zimmer: „Die höchste Sicherheit besteht bei zahnfreundlich getesteten Produkten, die das Logo ,Zahnmännchen mit Schirm‘ tragen.“