Neue EU-Richtlinie für Amalgam
Seit dem 01. Juli 2018 gilt die neue EU-Richtlinie für die Verwendung von Amalgam. Patienten bis zum Alter von 15 Jahren sowie Frauen, welche schwanger oder sich in der Stillzeit befinden, geniessen nun einen besonderen Schutz im Rahmen von zahnärztlichen Füllmaterialien. Amalgam darf hierbei nicht mehr verwendet werden. Die gesetzlichen Krankenversicherungen sind dadurch verpflichtet, Kosten für alternative Restauration (z.B. dentinadhäsive Füllungen (Komposit)), welche i.d.R. zuzahlungspflichtig sind, zu übernehmen.
Die derzeitige „phase-down“ in der Verwendung von Quecksilber wird in den kommenden zehn Jahren vielleicht schon zum kompletten Verbot von Amalgam für alle Patienten führen können.